Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
ADSp

Wir möchten darauf hinweisen, dass sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit der ADSp 2016 die allgemeine Grundlage unserer Zusammenarbeit mit Ihnen als Kunde gebildet wird. Dabei weisen wir ausdrücklich auf die Haftungsbeschränkung gem. Ziffer 23 ADSp hin.
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Logistik AGB

Mit der Entwicklung zum Logistik-Dienstleister bieten viele Spediteure Logistik-Dienstleistungen an, die nicht mehr speditionsüblich im Sinne des § 454 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches sind. Die ADSp finden auf solche zusätzlichen logistischen Dienstleistungen keine Anwendung. Soweit die ADSp für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten weisen wir darauf hin, dass mit der Logistik AGB 2006 die allgemeine Grundlage unserer Zusammenarbeit mit Ihnen als Kunde gebildet wird.
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Kölner Palettentausch

Die Kölner Palettenklausel ist eine vorformulierte Vertragsbedingung, die in Ergänzung eines Speditions- oder Frachtvertrages den Palettentausch als vertragliche Nebenleistung regelt. Die Palettenklausel regelt die Rechte und Pflichten der am Palettentausch Beteiligten. Sie spiegelt die in der Praxis gehandhabte Pflichtenaufteilung unter den Beteiligten wider und definiert klar und eindeutig, wer, was bei Übernahme und Ablieferung palettierter Güter zu tun hat und was zu geschehen hat, wenn Paletten nicht wie vereinbart getauscht werden.
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